Diese Bedingungen regeln, was wir liefern, wann Sie zahlen und was in Sonderfällen gilt. Sie sind bewusst so geschrieben, dass man sie ohne Juristen versteht. Im Zweifel ruft man uns an: +41 79 577 97 75.
Auf der Website und im Kundenbereich duzen wir dich. In diesen rechtlichen Bedingungen verwenden wir die Sie-Form, weil sie ein Vertrag sind.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Immotion Group AG, 3600 Thun, und ihren Auftraggebern über Immobilienmedien: Fotografie, Film, Drohnenaufnahmen, virtuelle Rundgänge, Grundrisse, virtuelles Staging und Homestaging. Auftraggeber können Maklerinnen und Makler, Liegenschaftsverwaltungen, Bauträger und Privatpersonen sein.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Der blosse Verweis auf eigene Einkaufsbedingungen — etwa auf einer Bestellung oder in einer E-Mail-Signatur — genügt dafür nicht.
Massgebend ist jeweils die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung auf dieser Seite veröffentlicht ist. Für bereits erteilte Aufträge gilt die dort geltende Fassung weiter.
Die Darstellung unserer Leistungen und Preise auf dieser Website ist eine Einladung zur Bestellung, kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss der Bestellung — im Kundenbereich, per E-Mail oder telefonisch — geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald wir den Auftrag bestätigen. In der Regel geschieht das innert 48 Stunden an Werktagen zusammen mit der Terminbestätigung. Eine automatische Eingangsbestätigung des Systems ist noch keine Annahme.
Wir dürfen einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen — etwa bei fehlender Kapazität, bei offenen Rechnungen aus früheren Aufträgen oder wenn das Objekt ausserhalb unseres Einsatzgebiets liegt. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall vollständig.
Für die Abwicklung stellen wir Ihnen einen persönlichen Kundenbereich zur Verfügung. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Aufträge, laden Medien herunter, melden Verkäufe und stellen Fragen.
Sie sind für Ihre Zugangsdaten verantwortlich. Halten Sie sie geheim und geben Sie sie nicht weiter. Alles, was unter Ihrem Konto geschieht, gilt als von Ihnen veranlasst. Vermuten Sie einen Missbrauch, melden Sie uns das unverzüglich; bis zu Ihrer Meldung tragen Sie das Risiko.
Eingeladene Personen. Sie können Mitarbeitende in Ihre Organisation einladen und ihnen Rollen zuweisen. Bestellungen, Terminzusagen und Verkaufsmeldungen dieser Personen binden Sie wie eigene Handlungen. Scheidet jemand aus, entziehen Sie den Zugang selbst im Kundenbereich — wir erfahren davon sonst nichts.
Verfügbarkeit. Wir bemühen uns um einen durchgehend erreichbaren Kundenbereich, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen beim Hosting-Anbieter und Ausfälle des Internets können den Zugang vorübergehend verhindern. Solche Unterbrechungen berechtigen weder zur Minderung noch zu Schadenersatz und verlängern Zahlungsfristen nicht.
Umgekehrt gilt: Fällt der Kundenbereich aus, verlängern sich Fristen, die Sie nur dort wahren können — etwa die Mängelrüge nach Ziffer 11 — um die Dauer des Ausfalls. Wir können unsere Fristen ruhen lassen; dasselbe Recht haben Sie.
Der Kundenbereich ist ein Arbeitswerkzeug, kein Archiv. Sichern Sie gelieferte Medien zusätzlich bei sich; siehe Ziffer 12.
Den Aufnahmetermin vereinbaren wir auf einem der drei Wege, die Sie bei der Bestellung wählen: Wunschtermin, Terminvorschlag durch uns, oder direkte Absprache zwischen unserem Fotografen und der Person vor Ort. Verbindlich ist der Termin, sobald er im Kundenbereich als bestätigt erscheint.
Aufnahmetermine finden von Montag bis Freitag statt. Braucht ein Objekt zwingend einen Samstagstermin — etwa weil die Mieterschaft unter der Woche arbeitet —, sprechen Sie uns an; wir suchen dann eine Lösung, können sie aber nicht zusichern.
Wir nennen Ihnen vor dem Termin Namen und Erreichbarkeit des zugeteilten Fotografen, damit Sie am Aufnahmetag jemanden anrufen können. Diese Angaben sind für die Abwicklung des jeweiligen Auftrags bestimmt.
Verschieben können Sie den Termin jederzeit und kostenlos. Wir bitten Sie nur, sich so früh wie möglich zu melden — je später, desto weniger lässt sich der Tag des Fotografen noch anders füllen.
Stornieren können Sie bis zum Beginn des Shootings kostenlos — im Kundenbereich mit einem Klick oder telefonisch. Ist das Shooting durchgeführt, ist eine Stornierung nicht mehr möglich; es gelten die Ziffern 10 und 13.
Entstehen uns durch eine kurzfristige Absage nachgewiesene Kosten — etwa eine bereits gebuchte Drittleistung —, dürfen wir diese in Rechnung stellen. Wir nennen den Betrag vorher. Eine pauschale Absagegebühr erheben wir nicht.
Sie sorgen dafür, dass unser Team zum vereinbarten Zeitpunkt ins Objekt gelangt und dass es aufnahmebereit ist. Aufnahmebereit heisst insbesondere:
Wartezeit. Erscheint niemand zum Aufschliessen, wartet unser Team 20 Minuten ab der vereinbarten Zeit und versucht in dieser Zeit, die hinterlegte Kontaktperson zu erreichen. Danach darf es abbrechen.
Leerfahrt. Kommt das Shooting aus Gründen nicht zustande, die nicht bei uns liegen — niemand öffnet, das Objekt ist nicht aufnahmebereit, der Zutritt wird verweigert, die Schlüssel passen nicht —, vereinbaren wir einen neuen Termin. Er wird als neuer Aufnahmetermin behandelt. Die zweite Anfahrt ist kostenpflichtig; wir nennen den Betrag vorher und stellen ihn nur nach Absprache in Rechnung.
Teilweise durchführbar. Lässt sich nur ein Teil der bestellten Leistungen aufnehmen, führen wir diesen Teil durch und liefern ihn. Er gilt als erbracht und ist geschuldet. Über das weitere Vorgehen für den fehlenden Teil sprechen wir mit Ihnen; eine zweite Anfahrt dafür ist kostenpflichtig.
Ob ein Objekt aufnahmebereit ist, beurteilt unser Team vor Ort nach fachlichem Ermessen. Es wird Sie oder die Kontaktperson vor einem Abbruch kontaktieren, soweit das möglich ist.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 %. Ändert sich der gesetzliche Satz, gilt der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Satz.
Wo wir Preise nennen, steht dabei, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist: Alle Preise auf der Website — Preisrechner, Paketseite, Startseite und Leistungsseiten — sind Nettobeträge, damit sich die Leistungen vergleichen lassen. In der Aufstellung des Bestellprozesses und auf der Rechnung stehen Netto- und Bruttobetrag nebeneinander — der Bruttobetrag ist der, den Sie bezahlen.
Der Endpreis ergibt sich aus den gewählten Leistungen und der Wohnfläche des Objekts nach einem System von sieben Flächenklassen: unter 60 m², 60–99, 100–139, 140–199, 200–259, 260–329 und ab 330 m². Die Preistabelle jeder Leistung ist auf der Paketseite offengelegt.
Massgebend ist die tatsächliche Fläche. Sie geben sie bei der Bestellung an. Stellt sich vor Ort heraus, dass das Objekt in eine höhere Klasse fällt, rechnen wir nach der tatsächlichen Fläche ab und teilen Ihnen die Differenz vor der Rechnungsstellung mit. Weicht die Fläche um mehr als eine Klasse ab, dürfen wir den Auftrag stattdessen neu offerieren.
Die Anfahrt innerhalb der Schweiz ist im Preis enthalten. Kostenpflichtige Zusatzleistungen — heute ausschliesslich die Abholung und Rückgabe von Schlüsseln zu CHF 100 — sind im Bestellprozess einzeln ausgewiesen und nie vorausgewählt. Sie werden mit der Rechnung für die Medien verrechnet (Ziffer 13).
Leistungen, die Sie nach der Bestätigung zusätzlich wünschen, werden zu den dann geltenden Preisen verrechnet. Preisänderungen für bereits bestätigte Aufträge nehmen wir nicht vor.
Der kostenlose Erstauftrag ist ein Einstiegsangebot für Kundinnen und Kunden, die regelmässig Objekte vermarkten — Maklerbüros, Liegenschaftsverwaltungen, Bauträger und vergleichbare gewerbliche Auftraggeber. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Immotion Group AG entscheidet vor Auftragserteilung, ob sie das Angebot gewährt, und bestätigt dies schriftlich. Ohne diese Bestätigung gelten die ordentlichen Bedingungen nach Ziffer 13.
Wird das Angebot gewährt, gilt es einmal je Kundin und Kunde für ein Objekt. Massgebend ist das Unternehmen, nicht die einzelne Person oder das einzelne Objekt. Verbundene Unternehmen, Filialen und Nachfolgegesellschaften gelten als derselbe Auftraggeber. Kostenlos sind Fotografie, Showcase, virtueller Rundgang, Grundrisse sowie sämtliche virtuellen Leistungen einschliesslich virtuellem Staging. Nicht enthalten sind der ausführliche Imagefilm sowie das Staging in echten Räumen — Homestaging und Vor-Ort-Styling. Wählen Sie solche Leistungen mit, werden ausschliesslich diese in Rechnung gestellt; der Betrag wird vorab ausgewiesen.
Es besteht keine Abnahme- oder Folgeauftragspflicht. Die Nutzungsrechte nach Ziffer 14 gelten für den Erstauftrag unverändert. Bei einem gewährten kostenlosen Erstauftrag entfällt Ziffer 13 — es entsteht keine Zahlungspflicht, weder bei einem Verkauf noch nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist. Eine zweite Anfahrt nach Ziffer 5 bleibt auch hier kostenpflichtig: Auch ein kostenloses Shooting verursacht eine Anfahrt.
Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen — etwa weil unzutreffende Angaben zur gewerblichen Tätigkeit gemacht wurden —, dürfen wir die Leistung nachträglich zu den ordentlichen Preisen in Rechnung stellen.
Wir liefern eine fachgerechte, bearbeitete Auswahl. Als Richtwerte für ein durchschnittliches Wohnobjekt gelten:
Diese Zahlen sind Orientierung, keine zugesicherte Eigenschaft. Was ein Objekt hergibt, entscheidet das Objekt: Ein Studio mit anderthalb Zimmern liefert weniger sinnvolle Innenperspektiven als ein Einfamilienhaus, und ein Grundstück in einer Flugverbotszone keine Drohnenaufnahmen. Auswahl, Anzahl, Bildschnitt und Bildsprache liegen in unserem fachlichen Ermessen. Wir liefern lieber zehn gute Bilder als dreissig mittelmässige.
Eine Untergrenze gibt es trotzdem. Liefern wir bei einer bestellten Leistung weniger als die Hälfte des Richtwerts, ohne dass ein Grund nach dem vorigen Absatz vorliegt, können Sie den Preis dieser Leistung mindern oder auf sie verzichten. Das ist keine Formsache: Sie sollen sich auf eine Zahl verlassen können, auch wenn wir sie nicht auf das einzelne Bild zusichern.
Drohnenaufnahmen führen wir nur im rechtlich zulässigen Rahmen durch. Ist ein Flug am Objekt nicht erlaubt oder wird die Bewilligung nicht erteilt, entfällt diese Leistung; wir verrechnen sie nicht und bieten nach Möglichkeit einen Ersatz an.
Kein Anspruch auf Rohdaten. Unbearbeitete Aufnahmen, Rohdateien, Projekt- und Schnittdateien sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht herausgegeben. Geschuldet sind ausschliesslich die bearbeiteten Endmedien.
Virtuelles Staging, virtuelle Renovation, das Entfernen störender Objekte, der Austausch des Himmels und ähnliche Bearbeitungen verändern die Darstellung, nicht das Objekt. Sie zeigen einen möglichen, nicht den tatsächlichen Zustand.
Wir empfehlen, solche Bilder im Inserat als virtuell bearbeitet zu bezeichnen. Das schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen bei der Besichtigung vor. Wir weisen die betroffenen Dateien bei der Lieferung als virtuell bearbeitet aus und liefern auf Wunsch die unbearbeitete Entsprechung mit.
Für den Inhalt Ihrer Inserate sind Sie verantwortlich — auch dafür, dass sie potenzielle Käuferinnen und Käufer nicht in die Irre führen. Entstehen aus der Verwendung virtuell bearbeiteter Bilder Forderungen gegen uns, stellen Sie uns von Ansprüchen Dritter frei, einschliesslich der Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung.
Zugaben ohne Buchung. Wir legen virtuelle Bearbeitungen gelegentlich unaufgefordert bei — namentlich bei einem ersten Auftrag oder bei Objekten, deren Zustand eine unbearbeitete Aufnahme allein nicht wiedergibt. Dafür gilt alles Vorstehende, mit zwei Zusätzen: Die unbearbeitete Aufnahme bleibt die Hauptdatei und wird in jedem Fall geliefert, und die Zugabe ist in der Lieferung als virtuell bearbeitet gekennzeichnet. Sie sind nicht verpflichtet, sie zu verwenden; verwenden Sie sie, gilt das Vorstehende ebenso. Im Bestellprozess können Sie Zugaben ausschliessen — dann liefern wir ausschliesslich, was gebucht ist.
Die bearbeiteten Medien stellen wir innert 72 Stunden nach dem Shooting im Kundenbereich bereit, in Web- und in Druckqualität. Erstreckt sich die Aufnahme über mehrere Tage, läuft die Frist ab dem letzten Aufnahmetag.
Die Frist ruht, solange eine Mitwirkung von Ihnen aussteht, die wir für die Bearbeitung brauchen — etwa eine fehlende Grundrissvorlage, ein ausstehender Entscheid zur Möblierung oder eine offene Rückfrage. Sie ruht ebenfalls, solange höhere Gewalt nach Ziffer 17 vorliegt.
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald die Lieferung bereitsteht. Als Tag der Lieferung gilt der Tag dieser Freigabe; er ist der Beginn der Fristen nach den Ziffern 11, 12 und 13.
Bei einer Teillieferung — etwa weil ein Teil nach Ziffer 5 nicht aufgenommen werden konnte — läuft die Mängelrügefrist je Teil ab dessen Freigabe. Die Abrufdauer und die Zwölfmonatsfrist beginnen dagegen einheitlich mit der ersten Freigabe; sie laufen bei einer Nachlieferung nicht neu an.
Prüfen Sie die Lieferung nach Erhalt. Offensichtliche Mängel melden Sie innert 10 Tagen nach Lieferung im Kundenbereich oder schriftlich, mit einer Angabe, welche Datei was betrifft. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
Bei einem berechtigten Mangel bessern wir nach — kostenlos und in angemessener Frist. Gelingt die Nachbesserung auch im zweiten Anlauf nicht, können Sie den Preis der betroffenen Leistung mindern oder auf sie verzichten.
Wünsche zur Bildauswahl und Retusche im üblichen Rahmen sind einmalig inbegriffen. Weitere Runden, nachträgliche Änderungen der Gestaltungsrichtung und Arbeiten, die über den bestellten Umfang hinausgehen, verrechnen wir nach Aufwand; wir nennen den Betrag vorher.
Kein Mangel sind: gestalterische Auffassungsunterschiede, das Fehlen von Motiven, die das Objekt nicht hergibt, Farbabweichungen durch nicht kalibrierte Bildschirme, sowie Qualitätseinbussen, die auf einen Zustand des Objekts nach Ziffer 5 zurückgehen.
Gelieferte Medien bleiben ab dem Tag der Lieferung 24 Monate im Kundenbereich abrufbar. Danach werden sie dort entfernt. Laden Sie Ihre Medien herunter und bewahren Sie sie selbst auf — ein dauerhaftes Vorhalten schulden wir nicht.
Anschliessend liegt das Material noch in unserem Archiv, in der Regel bis 60 Monate ab Lieferung. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. Ist das Material noch vorhanden, stellen wir es gegen eine Aufwandpauschale wieder bereit; wir nennen den Betrag vorher.
Endet die Geschäftsbeziehung oder wird ein Konto geschlossen, endet damit auch der Zugriff auf den Kundenbereich. Sichern Sie Ihre Daten vorher. Aufbewahrungspflichten des Gesetzes — namentlich die zehnjährige Frist für Geschäftsunterlagen — bleiben davon unberührt.
Die 3D-Tour ist ein Sonderfall. Sie liegt nicht bei uns, sondern beim Anbieter des Rundgangs, und ist ab Lieferung zwölf Monate abrufbar. Danach schaltet sie ab; ein Link im Inserat führt dann ins Leere. Auf Wunsch verlängern wir gegen Aufpreis — melden Sie sich rechtzeitig, wir erinnern Sie nicht von selbst daran.
Näheres zur Bearbeitung Ihrer Daten regelt die Datenschutzerklärung.
Vor dem Verkauf zahlen Sie nichts. Weder bei Bestellung noch bei Lieferung wird eine Rechnung gestellt. Sie wird in genau zwei Fällen fällig:
a) Das Objekt ist verkauft. Als Verkauf gilt der Abschluss des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags. Eine Reservationsvereinbarung, eine mündliche Zusage oder eine Absichtserklärung lösen die Rechnung noch nicht aus.
b) Die Vermarktungsfrist ist abgelaufen. Die Frist beträgt zwölf Monate ab dem Tag der Lieferung der Medien. Ist das Objekt bis dahin nicht verkauft, wird die erbrachte Leistung fällig — unabhängig vom Vermarktungserfolg.
Wer meldet. Sie melden den Verkauf innert 30 Tagen nach der Beurkundung, im Kundenbereich oder schriftlich. Den Ablauf der Zwölfmonatsfrist stellen wir selbst fest; wir informieren Sie 30 Tage vorher per E-Mail und stellen die Rechnung frühestens am Tag nach Fristende. Sie können den Ablauf auch vorzeitig melden, wenn Sie die Vermarktung einstellen.
Auskunft. Wir dürfen Sie einmal pro Quartal nach dem Stand der Vermarktung fragen. Sie antworten wahrheitsgemäss innert 10 Tagen.
Ist ein Eigentumsübergang erkennbar — etwa aus einer öffentlich zugänglichen Quelle — und bleibt Ihre Antwort auf eine schriftliche Nachfrage mit einer Frist von 14 Tagen aus, dürfen wir den Verkauf als erfolgt betrachten und Rechnung stellen. Der Nachweis, dass kein Verkauf stattgefunden hat, steht Ihnen offen; wir stornieren die Rechnung dann.
Dass ein Inserat von den Portalen verschwindet, genügt dafür ausdrücklich nicht. Objekte werden pausiert, neu bepreist und mit neuen Bildern wieder aufgeschaltet — daraus einen Verkauf abzuleiten, wäre eine Unterstellung.
Verspätete Meldung. Melden Sie einen Verkauf nicht innert der Frist, wird die Rechnung rückwirkend auf den Tag der Beurkundung fällig; der Verzugszins läuft ab diesem Zeitpunkt.
Wird das Objekt vermietet statt verkauft oder ziehen Sie es vom Markt zurück, gilt dies als Einstellung der Vermarktung. Die Leistung wird dann zum Zeitpunkt der Einstellung fällig, spätestens jedoch mit Ablauf der Zwölfmonatsfrist.
Verliert der Auftraggeber das Mandat, teilt er uns dies innert 30 Tagen mit. Die Frist läuft unverändert weiter; auf Wunsch übertragen wir den Auftrag auf den neuen Mandatsträger, sofern dieser eintritt. Bis zu dessen schriftlichem Eintritt bleiben Sie unser Vertragspartner.
Die Zahlungsfrist beträgt in allen Fällen 20 Tage ab Rechnungsdatum. Nach unbenutztem Ablauf befinden Sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug; es läuft ein Verzugszins von 5 % pro Jahr, und für jede Mahnung stellen wir CHF 20 in Rechnung. Kosten eines Inkassos und einer Betreibung gehen zu Ihren Lasten, soweit das Gesetz das zulässt.
Solange eine fällige Rechnung offen ist, dürfen wir neue Aufträge ablehnen und laufende Arbeiten aussetzen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Wir dürfen Forderungen an Dritte abtreten.
Mit der Lieferung erhalten Sie ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an allen gelieferten Medien für die Vermarktung des beauftragten Objekts: Inserate, Portale, eigene Website, Print, Social Media und Verkaufsdokumentation. Dieses Recht entsteht sofort und unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt ist — Sie sollen die Bilder nutzen können, bevor Sie dafür zahlen.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Immotion Group AG. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigener Verwendung sowie der Verkauf der Medien sind nicht gestattet. Die Nutzung durch die Eigentümerschaft des Objekts und durch beauftragte Portale ist eingeschlossen.
Was nicht erlaubt ist: die Verwendung für ein anderes Objekt, die Nutzung als Bestandteil einer Bilddatenbank oder eines Weiterverkaufsangebots, sowie eine Bearbeitung, die den Charakter der Aufnahme entstellt. Zuschnitt, Formatanpassung und das Einfügen Ihres Logos für Inserate sind ausdrücklich erlaubt.
Eigenes Portfolio. Wir zeigen Aufnahmen gerne in unseren Referenzen. Sie können dem jederzeit formlos widersprechen — bei der Bestellung, im Kundenbereich oder per E-Mail. Bei diskreten Mandaten gilt der Widerspruch als erteilt, sobald Sie uns die Vertraulichkeit mitteilen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nennen wir weder Adresse noch Eigentümerschaft.
Geben Sie uns Namen und Kontaktdaten der Eigentümerschaft oder der Mieterschaft weiter, sichern Sie zu, dazu berechtigt zu sein und diese Personen über die Weitergabe informiert zu haben. Wir verwenden diese Daten ausschliesslich zur Abwicklung des Shootings. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Sind auf den Aufnahmen Personen erkennbar oder werden fremde Grundstücke wesentlich abgebildet, holen Sie die erforderlichen Einwilligungen ein. Drohnenflüge führen wir nur im gesetzlich zulässigen Rahmen durch; nötige Bewilligungen beschaffen wir.
Sie sichern zu, zur Beauftragung berechtigt zu sein — als Eigentümerschaft, als beauftragtes Maklerbüro oder mit deren Zustimmung. Fehlt diese Berechtigung, stellen Sie uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen.
Unterlagen, die Sie uns übergeben — Grundrisse, Pläne, Texte, Logos —, dürfen wir für die Erfüllung des Auftrags verwenden. Sie sichern zu, dass Sie dazu berechtigt sind.
Wir haften für die vertragsgemässe Erbringung unserer Leistungen. Die Haftung ist betragsmässig auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene oder verzögerte Verkaufsabschlüsse, Vermarktungsrisiken und mittelbare Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Personenschäden.
Wir schulden keinen Vermarktungserfolg. Ob und zu welchem Preis ein Objekt verkauft wird, hängt von Faktoren ab, die nicht in unserer Hand liegen.
Für den Verlust von Daten haften wir nur im Rahmen von Ziffer 12 und nur, soweit Sie Ihrer eigenen Sicherungsobliegenheit nachgekommen sind. Für Ausfälle des Kundenbereichs gilt Ziffer 3.
Für Hilfspersonen haften wir wie für eigenes Handeln. Ansprüche aus diesem Vertrag sind innert zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen, soweit das Gesetz keine zwingend längere Frist vorsieht.
Bei Sturm, starkem Regen, Schneefall oder anderen Umständen, die eine hochwertige Aufnahme verunmöglichen, verschieben wir den Termin. Daraus entstehen Ihnen keine Kosten — auch keine zweite Anfahrt nach Ziffer 5, denn den Abbruch haben nicht Sie zu vertreten. Die Zwölfmonatsfrist beginnt in diesem Fall erst mit der tatsächlichen Lieferung.
Als höhere Gewalt gelten auch Krankheit und Unfall unseres Personals, behördliche Anordnungen, Netz- und Stromausfälle sowie Ausfälle unserer technischen Dienstleister. Solange ein solches Ereignis dauert, ruhen unsere Fristen. Dauert es länger als 30 Tage, können beide Seiten den betroffenen Auftrag ohne Kostenfolge auflösen; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. E-Mail und Nachrichten im Kundenbereich genügen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig; an ihre Stelle tritt die zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie an die im Kundenbereich hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden. Halten Sie diese aktuell.
Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist Thun. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt diese Vereinbarung nur, soweit das Gesetz sie zulässt; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
Stand: September 2026 · Diese Fassung ersetzt alle früheren.